Rastatt | 27. Januar 2020 |

Gebäudeenergiegesetz wird erstmalig im Deutschen Bundestag debattiert

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll am 29. Januar 2020 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten werden.

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ liegt seit dem 22. Januar 2020 im Rahmen der Bundesdrucksache 19/16716 in der Vorabfassung vor. Diese umfasst 206 Seiten.

Der Bundestag berät am Mittwoch, 29. Januar 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ (19/16716) in erster Lesung. Nach halbstündiger Debatte soll der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse unter Federführung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie überwiesen werden.

„Erneuerbare Energien effizient nutzen“

Für die Errichtung neuer Gebäude soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung künftig ein einheitliches Anforderungssystem gelten, in dem Energieeffizienz und erneuerbare Energien integriert sind. Die ordnungsrechtlichen Vorgaben sollen laut Regierung weiterhin dem Ansatz folgen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten, dazu den Energiebedarf eines Gebäudes von vornherein durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz – vor allem durch gute Dämmung, gute Fenster und Vermeidung von Wärmebrückenverlusten – zu begrenzen und den verbleibenden Energiebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien zu decken. Durch einen hochwertigen baulichen Wärmeschutz werde sichergestellt, dass auch erneuerbare Energien so effizient wie möglich genutzt werden.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz würden gemäß Meinung des Bundeskabinetts die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert, teilt die Regierung mit. Die aktuellen energetischen Anforderungen für den Neubau und den Gebäudebestand würden weiterhin gelten.

Seminare und Vorträge zu EnEV, EEWärmeG und GEG

Am 30. Januar 2020 findet das Tagesseminar „Energieeinsparverordnung und EEWärmeG“ in Münster statt. Außerdem werden EnEV, EEWärmeG und GEG im Rahmen des Jahreskongresses „Energiewende in der Wohnungswirtschaft“ thematisiert.

Basisinformationen über den Vorgang des Deutschen Bundestages
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