Stuttgart | 3. Januar 2019 |

Es geht los - erste zertifizierte Smart Meter Gateways eingebaut

Eon und Netze BW haben bereits vor Weihnachten 2018 den Einbau der ersten zertifizierten Smart Meter Gateways (SMGW) gemeldet. Acht weitere SMGW-Hersteller sind auf die Zielgerade der Zulassung eingebogen

Nachdem die Zertifizierung des gemeinsam von der Power Plus Communications AG und Open Limit entwickelten Smart Meter Gateways bereits am 12. Dezember 2018 bekannt geworden war, haben die Partner nun auch offiziell die Urkunde im Bundeswirtschaftsministerium überreicht bekommen. Neben der sogenannten Common-Criteria-Zertifizierung wurde schließlich auch die erste Revision der Baumusterprüfbescheinigung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig für das von PPC hergestellte Smart Meter Gateway (SMGW) bestätigt.

„Damit erfüllt das SMGW von PPC und OpenLimit alle sicherheitsrelevanten sowie mess- und eichrechtlichen Anforderungen für den Start des Rollouts bei allen Messstellenbetreibern“, heißt es in einer Mitteilung von PPC. Acht weitere Hersteller von Softwaresystemen für die Smart-Meter-Gateway-Administration hätten bereits in den vergangenen Wochen ein umfassendes Testprotokoll abgearbeitet und die Interoperabilität von Gateway und Administrationssystemen nachgewiesen. Entsprechend wurden sie als zugelassene Systeme in die Baumusterprüfbescheinigung aufgenommen.

Mit der Zertifizierung und dem Abschluss eines langjährigen Verfahrens habe nun die Digitalisierung der Energiewende endgültig begonnen, meint Ingo Schönberg von der Power Plus Communications AG. „Dabei ermöglichen Smart Meter Gateways nicht nur das Smart Metering, sie sind Motor der Sektorkopplung und Katalysator für Innovation rund um smarte Dienste in Immobilien“, so der Vorstandsvorsitzende von PPC. Die Gateways seien auch der „Game Changer“ bei der Integration der erneuerbaren Energien und der Elektromobilität.

Aufgrund der Zusammenarbeit mit dem Entwicklungspartner Open Limit im Bereich Kryptographie und Sicherheitsmodule könne PPC jetzt ein Gateway präsentieren, das vier Tarifanwendungsfälle, zeitvariable Tarife, datensparsame Tarife, die Ablesung von Messwerten im Bedarfsfall sowie die Zählerstandgangmessung abbilde und verschiedene Szenarien für die Anbindung von steuerbaren Anlagen biete, so Schönberg. Weitere Tarifanwendungsfälle und „Features“ würden sukzessive durch Software-Upgrades folgen, verspricht er.

Erste zertifizierte Smart Meter Gateways verbaut

Mittlerweile haben Netze BW und Eon bekannt gegeben, die ersten zertifizierten Gateways verbaut zu haben. Den Anfang machten zwei Privathaushalte, ein Eon-Kunde in Norddeutschland und ein Anschlussnehmer von Netze BW im schwäbischen Landkreis Esslingen. „Angesichts einer Vielzahl von Interessenten will die EnBW-Tochter bereits nach den Weihnachtsferien den Einbau bei freiwilligen Kunden fortsetzen“, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens. Insbesondere gehe es dabei um Städten und Gemeinden, die 2016 am großen Feldtest der Netze BW mit 113 Kommunen und drei Gateway-Herstellern teilgenommen hatten. Viele Bürgermeister und Kämmerer hätten damals schon das Potential entdeckt, das im digitalen Messwesen liegt, sagt Projektleiter Arkadius Jarek von der Netze BW.

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber, der nach dem Messstellenbetriebsgesetz die Einbauverpflichtung für Intelligente Messsysteme hat, hat Netze BW nach eigenen Angaben eine erste Charge von fünf Geräten erhalten. Laut einem Sprecher des Netzbetreibers rechnet das Unternehmen mit etwa 500.000 Pflichteinbaufällen für intelligente Messsysteme. Eon hat nach eigenen früher veröffentlichten Schätzungen rund 1 Mio. intelligente Messsysteme als Pflichteinbaufälle in den Netzgebieten seiner Tochtergesellschaften.

Die Bundesnetzagentur geht von bundesweit insgesamt 6,5 Mio. Pflichteinbaufällen für intelligente Messsysteme aus, welche die grundzuständigen Messstellenbetreiber bis spätestens 2032 bewältigen müssen. Dabei handelt es sich um den gesetzlich vorgeschriebenen Einbau intelligenter Messsysteme bei Verbrauchern mit mehr als 6.000 kWh Jahresverbrauch, bei Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW und bei sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die nach dem Energiewirtschaftsgesetz ein reduziertes Netzentgelt in Anspruch nehmen.

Der Gesetzgeber schreibt dem Verteilnetzbetreiber die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers zu. Der Kunde kann die Aufgabe allerdings auch einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber übertragen. Dabei handelt es sich häufig um die Vertriebseinheit eines Energieversorgers. Im Gegensatz zum grundzuständigen unterliegt der wettbewerbliche Messstellenbetreiber nicht der strengen Netzregulierung und kann entsprechend auch Energievertrieb und Messstellenbetrieb in Bündelangeboten kombinieren.

 

Dieser Fachbericht wurde dem BHKW-Infozentrum dankenswerter Weise von der Fachzeitschrift Energie&Management zur Verfügung gestellt.
Autor des Beitrages ist Fritz Wilhelm.

Aktuell und praxisnah - das Intensivseminar zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
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