Herrsching | 10. Januar 2019 |

Wärme und Verkehr im Rahmen des Nationalen Energie- und Klimaplans

Außer den Zielvorgaben und der Beschreibung des Status quo enthält der Entwurf des Nationalen Energie- und Klimaplans einige Absichtserklärungen, etwa für Wärme und Verkehr.

Zum Bereich Wärme und Kälte verweist die Bundesregierung in dem Entwurf des Nationalen Energie- und Klimaschutzplans (NECP) darauf, dass sie dem Gebäudesektor als größten Verbraucher mit zwei Dritteln des Endenergieverbrauchs mit der 2015 beschlossenen Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) Rechnung getragen habe. Für den Anteil der erneuerbaren Energien sei aufgrund des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und der Neufassung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie ein Zielwert von 14 % im Jahr 2020 anzustreben.

Zudem bestehe eine „Bemühensverpflichtung“ für die Mitgliedstaaten, von 2020 bis 2030 im Wärme- und Kältesektor eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien um jährlich 1,3 Prozentpunkte anzustreben. Das würde einem Anteil in Höhe von 27 % im Jahr 2030 entsprechen. „Dieses Ambitionsniveau für den Wärme- und Kältesektor nimmt die Bundesregierung als Grundlage für ihren Beitrag zur Erreichung der EU-Ziele in 2030“, wird betont.

 

Innovative Wärmenetze für die Wärmewende

Die Markteinführung von Wärmenetzen der vierten Generation in die großtechnische Anwendung anzureizen sei „ein wesentlicher Beitrag für die Wärmewende“, betont die Bundesregierung, „da Wärmenetzsysteme 4.0 zur Erreichung des Ziels eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 und einer stärkeren Einbindung von erneuerbaren Energien im Wärmesektor einen spürbaren Beitrag leisten und Flexibilitätsoptionen für den Stromsektor kosten- und energieeffizient bereitstellen können“.

Mit der Förderung von „Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0“, die über 2020 hinaus fortgeführt werden solle, werde erstmals eine systemische Förderung im Bereich der Wärmeinfrastruktur eingeführt, mit der nicht nur Einzeltechnologien und -komponenten, sondern Gesamtsysteme gefördert werden.

 

Wenig Konkretes zur Sektorkopplung im NECP

Im Verkehrssektor besteht laut der EU-Erneuerbaren-Richtlinie die Verpflichtung, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 verbindlich auf mindestens 14 % zu erhöhen, was unter anderem durch die Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) realisiert werden solle. „Nationale Zielwerte über das Jahr 2020 hinaus existieren bisher nicht“, heißt es dazu. Die Bundesregierung werde aber die Mindestvorgaben der Richtlinie umsetzen. „Die Anpassung der THG-Quote ab 2021 bis 2030 sowie gegebenenfalls weitere Maßnahmen werden im Laufe des Jahres 2019 geprüft.“

Zur Sektorkopplung heißt es lediglich, sie solle „vorangetrieben“ werden, um die Sektoren Wärme und Verkehr weiter zu dekarbonisieren. Die Rahmenbedingungen sollen „im Sinne eines level playing field für verschiedene Kraftstofftechnologien in diesen Sektoren verbessert werden“.

 

Bessere Markt-Funktionalität durch einheitliche Preiszone

In dem Kapitel zur Marktintegration stellt die Bundesregierung die Vorteile der einheitlichen Preiszone heraus: Einheitliche Großhandelspreise sorgen dafür, dass sich im Strommix die kostengünstigsten Erzeugungstechnologien unabhängig vom Standort durchsetzen. Die Anlagen mit den geringsten Einsatzkosten würden überregional genutzt, wodurch die variablen Kosten des Gesamtsystems sinken.

„Die einheitliche deutsche Gebotszone und ein großes europäisches Marktgebiet für Strom senken den Gesamtbedarf für Erzeugungskapazität, Lastmanagement und Speicher“, wird betont. Dies verringere auch die Investitions- und Instandhaltungskosten des Gesamtsystems. „Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass der europäische Binnenmarkt für Strom und damit der Ausbau der Stromnetze der beste Weg zur Sicherstellung einer kosteneffizienten Stromversorgung ist“, heißt es weiter.

Die Schaffung lokaler Preissignale berge hingegen die Gefahr, „dass das Preissignal auf Basis der Merit Order verwischt wird, welches sicherstellt, dass deutschlandweit die kosteneffizienten Kraftwerke zuerst Strom produzieren“. Flankierend zum Netzausbau könnten jedoch auch anderen Lösungen für die Reduktion von Netzengpässen sorgen, wie etwa dezentralem Kraftwerksbau.

Der Entwurf des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans steht als 143 Seiten umfassendes PDF-Dokument auf der Website des Bundeswirtshaftsministeriums zum Download bereit.

Entwurf des integrierten nationalen
Energie- und Klimaplans
Entwurf des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans

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