Rastatt | 11. Februar 2020 |

Übersicht negativer Stundenkontrakte 2019 für KWKG-Jahresmeldung

BHKW-Infozentrum veröffentlicht Hilfsmittel zur Erfüllung der Meldepflicht der produzierten KWK-Strommenge nach dem KWK-Gesetz. Jahresmeldungen müssen bis zum 31.03. abgegeben werden.

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2017) regelt in § 7, dass kein Anspruch auf Zahlung der KWK-Zuschläge für Zeiträume besteht, in denen der Wert der Stundenkontrakte am Spotmarkt der Strombörse null oder negativ ist. Für diese Zeiträume ist die Höhe der KWK-Zuschläge (KWK-Förderung) auf null zu setzen. Die Anzahl der Vollbenutzungsstunden während negativer Stundenkontrakte werden allerdings nicht auf die Vergütungsdauer (Vollbenutzungsstunden) angerechnet. Das KWK-Gesetz 2017 sieht aber auch Strafzahlungen (Pönalen) für Betreiber von KWK-Anlagen vor, welche die Meldepflichten nicht erfüllen.

 

Basisdaten für Meldepflicht fehlt häufig

Aber wo erhalten Betreiber von BHKW-Anlagen die Informationen über die negativen Strompreise des vergangenen Jahres? Denn um die produzierte Strommenge bei negativen Strompreisen und Nullwerten melden zu können, müssen BHKW-Betreiber erst einmal wissen, wann diese Werte vorlagen.

Daher stellt das BHKW-Infozentrum nun eine Excel-Datei zur Verfügung, welche diese Werte auflistet und den BHKW-Anlagenbetreibern die Möglichkeit eröffnet, die jeweils produzierte KWK-Strommenge einzutragen. Daraus berechnet die Excel „Meldung negativer Stundenkontrakte nach dem KWK-Gesetz“ die meldepflichtige Strommenge zu Zeiten, in denen der Wert der Stundenkontrakte am Spotmarkt der Strombörse null oder negativ ist.

 

In die gelb hinterlegten Felder sind in den ersten Zeilen die Projektdaten sowie die technische Nennleistung der BHKW-Anlage einzutragen.
In die fortlaufenden Stundenauflistung müssen für jede Stunde die produzierte KWK-Strommenge eingetragen werden.

Die Excel-Datei errechnet daraus die Stromproduktion während negativer Stundenkontrakte oder Nullwerte. Diese muss bei der Jahresmeldung angegeben werden.

Aufgrund der Zeitumstellung am 27. Oktober 2019 kommt es zwischen 2 Uhr und 3 Uhr morgens zu zwei negativen Stundenkontrakten (Zeile 187/188).
Ein zusätzlicher Ausdruck gibt die "Negative Stundenkontrakte und Nullwerte 2019" wieder.

 

Pflichten für KWK-Anlagenbetreiber

Welche KWK-Anlagenbetreiber konkret auf negative Strompreise achten und dies in ihrer Jahresmeldung berücksichtigen müssen, kann dem Beitrag des BHKW-Infozentrums „Welche KWK-Anlagenbetreiber müssen auf negative Strompreise achten?“ entnommen werden.

Excel „Meldung negativer Stundenkontrakte nach dem KWK-Gesetz“ im Download-Bereich
Excel „Meldung negativer Stundenkontrakte nach dem KWK-Gesetz“ im Download-Bereich

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Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Frühjahr 2019 wird dann die aktualisierte Version der „BHKW-Kenndaten 2019/2020“ zur Verfügung stehen.

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