Neue Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für die KWK
Bundestag und Bundesrat haben am 24./25. Juni 2021 das neue Klimaschutzgesetz sowie mehrere Energiegesetze verabschiedet. Das hat auch Auswirkungen auf existierende und neue KWK-Anlagen.
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben das neue Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht, nachdem das Bundesverfassungsgericht das alte als „teilweise verfassungswidrig“ bezeichnet hatte. Demnach soll schon bis zum Jahr 2045, also fünf Jahre früher als geplant, Deutschland klimaneutral werden. Mindestens 65 % weniger Treibhausgase bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990, mindestens 88 % weniger bis 2040 sind die Etappenziele bis dahin.
Die Änderungen betrifft auch die KWK. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung zeigte sich im Großen und Ganzen zufrieden: „Wir freuen uns sehr, dass mit der Beschlussrunde endlich etwas Ruhe in die Gesetzeslage zur KWK einkehren kann und dass unsere Bemühungen im Dialog mit dem BMWi und auf der bundespolitischen Ebene, insbesondere zur Korrektur der Übergangsfrist und für die Regelungen zum Biomethan, erfolgreich Eingang fanden“, teilte Claus-Heinrich Stahl mit, Präsident des B.KWK.
Die Bioenergieverbände äußerten sich vor allem erleichtert, dass die Streichung des Flexibilitätszuschlages für Biogasanlagen zurückgenommen wurde. Damit können Biogasanlagen auch zukünftig wieder einen Flexzuschlag in Höhe von 50 Euro je kW geltend machen, sofern sie bereits im ersten Vergütungszeitraum für flexibilisierte Leistung die Flexprämie erhalten haben. Zusätzliche installierte Flex-Leistung kann 65 Euro je kW in Anspruch nehmen.
Die wichtigsten Beschlüsse für die KWK-Branche hat der Bundesverband-Kraft-Wärme-Kopplung zusammengefasst:
- Die Übergangsfrist für bereits vor dem 31. Dezember 2020 beauftragte KWK-Anlagen im Leistungsbereich 500 kW bis 1 MW wird vom 31.05.21 auf den 31.12.2022 verlängert.
- Die im Juli 2020 verabschiedeten Förderbedingungen für Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung im Bereich der Modernisierungsförderung werden rückwirkend zurückgenommen, sodass es beim Fördersatz vom KWKG 2017 mit 8 beziehungsweise 4 Ct/kWh bleibt.
- Im EEG entfällt die Beschränkung auf 30.000 Vollbenutzungsstunden bei der EEG-Umlagebefreiung für selbsterzeugten Strom aus Anlagen bis 30 kW.
- Die Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister für bestehende Anlagen wurde verlängert bis zum 30. September 2021. Dies gilt für EEG- und KWK-Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden oder den Dauerbetrieb aufgenommen oder im Fall einer Modernisierung wiederaufgenommen haben.
Für Biomethan finden sich im EEG diese Neuerungen:
- Bisher fossil betriebene Anlagen können mit Hilfe der Stilllegungsnachweisregelung des EEG 2017 noch bis 31. Dezember 2022 auf Biomethan umgestellt werden.
- Ab 2022 findet die Biomethanausschreibung am 1. Oktober statt dem 1. Dezember statt.
- Für den Gebotstermin der Biomethanausschreibung 2021 reicht der Nachweis der Genehmigung ausnahmsweise bis zur Inbetriebnahme, statt drei Wochen vor Gebotsfrist.
Zuvor hatte die EU grünes Licht für das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) gegeben. Auf die beihilferechtliche Genehmigung musste die Branche fast ein Jahr lang warten. Insgesamt darf Deutschland für die Förderung der KWK rund 1,8 Mrd. Euro im Jahr ausgeben.
Die Kommission kam bei ihrer Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Förderung notwendig sei, um die deutschen Klimaziele zu erreichen. Sie beschränke sich auch auf das notwendige Minimum, denn der Umfang der Förderung werde durch Ausschreibungen bestimmt.
UPDATE (02. August 2021) - Inkrafttreten des neuen KWK-Gesetzes
Am 27. Juli 2021 traten die Veränderungen des KWKG 2021 in Kraft. Diese wurden am 26. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 47 im Artikel 12 des "Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsgesetz" (16.07.2021) veröffentlicht. Die Veränderungen zum KWK-Gesetz finden sich auf den Seiten 3073 bis 3076 der Bundesgesetzblatt-Veröffentlichung
Webseite der Fachzeitschrift "Energie & Management"
Energie & Management
Seit 20 Jahren informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.
Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Sommer 2021 wird dann die aktualisierte Version der „BHKW-Kenndaten 2021“ zur Verfügung stehen.
Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 10.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie in der XING-Gruppe „Blockheizkraftwerke – Energieversorgung der Zukunft“.
Drei redaktionell aus mehr als 53.000 Quellen zusammengetragene Pressespiegel ermöglichen einen einfachen Überblick über neue Trends in Technik, Markt und Politik.
Das umfangreiche Weiterbildungsangebot über BHKW- und Energie-Themen mit rund 25 unterschiedlichen Veranstaltungsreihen wird von mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen.
Infolinks
Kontakt
Energie & Management Verlagsgesellschaft mbH
Schloß Mühlfeld 20
82211 Herrsching
Allg. Telefonnummer: +49 (0) 81 52/93 11-0
Faxnummer: +49 (0) 81 52/93 11-22
E-Mail: info@emvg.de
Website: https://www.energie-und-management.de