Rastatt | 11. August 2021 |

Inkrafttreten des neuen KWK-Gesetzes erfolgte am 27. Juli 2021

Die Veränderungen des KWK-Gesetzes (KWKG 2021) sind zum 27. Juli 2021 - einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt - in Kraft getreten.

Am 27. Juli 2021 traten die Veränderungen des KWKG 2021 in Kraft. Diese wurden am 26. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 47 im Artikel 12 des "Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsgesetz" (16.07.2021) veröffentlicht.
Die Veränderungen zum KWK-Gesetz finden sich auf den Seiten 3073 bis 3076 der Bundesgesetzblatt-Veröffentlichung.

Bereits im Juni wurde das KWK-Gesetz durch die EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt.

Wie Sie wahrscheinlich wissen, sind in den offiziellen Gesetzen bei Novellen meist nur die Veränderungen des Gesetzes aufgeführt. Sie können aber auf der Seite der Clearingstelle EEG/KWKG eine Arbeitsfassung des aktuellen KWK-Gesetzes erhalten. Offiziell wird das aktuelle KWK-Gesetz als KWKG 2020 bezeichnet.

 

 

Arbeitsausgabe der Clearingstelle EEG|KWKG des KWKG 2020/2021
Arbeitsausgabe der Clearingstelle EEG|KWKG des KWKG 2020/2021

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