Rastatt | 13. Oktober 2023 |

Üblicher Preis fällt leicht

Der KWK-Index fällt im dritten Quartal leicht. KWK-Anlagenbetreiber erhalten nun 9,078 Ct/kWh.

Der „übliche Preis“, nach dem ein Teil des eingespeisten KWK-Stroms vergütet wird, ist im dritten Quartal 2023 weiter gefallen. Er betrug im dritten Quartal 9,078 Ct/kWh (90,78 Euro/MWh). Im vorangegangenen Quartal (zweites Quartal) hatte der Durchschnittspreis noch bei 9,229 Ct/kWh gelegen.

Der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom eines Quartals, der auch als KWK-Index bezeichnet wird, bestimmt gemäß KWK-Gesetz den Wert des KWK-Stroms. Er gilt dann für den KWK-Strom, der im folgenden Quartal in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Betreiber von KWK-Anlagen über 100 kW elektrischer Leistung müssen ihren KWK-Strom direkt vermarkten.

Für den KWK-Strom, der im vierten Quartal 2023 eingespeist wird, erhalten die hierfür berechtigten KWK-Anlagenbetreiber demnach 9,078 Ct/kWh (90,78 Euro/MWh).

Üblicher Preis – Höhe der Stromvergütung für eingespeisten KWK-Strom
Üblicher Preis – Höhe der Stromvergütung für eingespeisten KWK-Strom

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