Rastatt | 9. Januar 2024 |

Änderungen bei Energie- und Stromsteuer 2024

Seit 1.1.2024 gelten nicht nur einige Veränderungen bei der Stromsteuer, um insbesondere die Industrie von hohen Stromkosten zu entlasten. Auch bei der Energiesteuer gelten seither einige Anpassungen.

Am 15. Dezember 2023 teilte das Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt mit, dass zu Jahresende die Freistellungsanzeige für die vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen auslaufen wird. Die vollständige Steuerentlastung für den in KWK-Anlagen eingesetzten Brennstoff/Kraftstoff kann nun nicht mehr gewährt werden.

Außerdem entfällt ab 2024 die Stromsteuer-Befreiung für Biomasse-KWK-Anlagen wie zum Beispiel Klärgas- und Biogas-BHKW. Ggf. kann dies bei diesen Anlagen durch ein Wechsel in die KWK-Administration geändert werden, sofern die Wärme auch genutzt wird.

Diese und weitere Veränderungen im Energie- und Stromsteuergesetz werden wir in unseren Online-Intensivseminaren behandeln. Lassen Sie sich im Januar oder März 2024 auf den neuesten Stand bringen. Erfahren Sie, welche neue Regelungen gelten und was Sie bei der Administration des Energie- und Stromsteuergesetzes beachten müssen.

Folgende Termine stehen bereits fest, weitere werden folgen:

16.01.2024 (Energiesteuer)17.01.2024 (Stromsteuer)

25.03.2024 (Energiesteuer) & 26.03.2024 (Stromsteuer)

Bericht "Vollständige Energiesteuerentlastung für KWK nicht mehr möglich" vom 05.01.2024
Bericht "Vollständige Energiesteuerentlastung für KWK nicht mehr möglich" vom 05.01.2024

BHKW-Infozentrum

Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Frühjahr 2024 wird dann die aktualisierte Version der „BHKW-Kenndaten 2024“ zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 9.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie bei LinkedIn.

Das umfangreiche Weiterbildungsangebot über BHKW- und Energie-Themen mit rund 50 unterschiedlichen Veranstaltungsreihen wird von mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen. Seit einiger Zeit ist neben der Möglichkeit an viele Veranstaltungsreihen auch online teilzunehmen der Themenbereich „Rhetorik“ hinzugekommen.

Infolinks

Kontakt

BHKW-Infozentrum
Rauentaler Str. 22/1
76437 Rastatt

Allg. Telefonnummer: +49 (0) 7222-968 673 0
Faxnummer: +49 (0) 7222-968 673 19

E-Mail: markus.gailfuss@bhkw-infozentrum.de
Website: https://www.bhkw-infozentrum.de

Redakteur, Geschäftsführer
Markus Gailfuss